Beschreibung
Titel: Verfahrensanweisung Führung und Verpflichtung
Seitenanzahl: 13 Seiten in Microsoft Word
Revision: 1 Komplette Überarbeitung
Vorlage Verfahrensanweisung Führung und Verpflichtung
Inhaltsverzeichnis dieser Verfahrensanweisung:
1. Ziel und Zweck
2. Anwendungsbereich
3. Begriffe
3.1 Qualitätspolitik
3.2 Qualitätsziele
3.3 Qualitätsmanagementsystem (QM-System)
3.4 Qualitätsmanager (Beauftragter der obersten Leitung)
4. Zuständigkeiten
4.1 Prozessverantwortung
4.2 Dokumentenverantwortung
5. Was will die Norm?
6. Beschreibung der Abläufe
6.1 Allgemeines
6.2 Rechenschaftspflicht über die Wirksamkeit des QM-Systems
6.2.1 Interne Audits
6.2.2 Managementbewertung
6.3 Kundenorientierung
6.4 Unternehmenspolitik, Unternehmensziele und Qualitätsplanung
6.4.1 Unternehmenspolitik
6.4.2 Unternehmensziele
6.5 Sicherstellung der Ressourcen
6.5.1 Personelle Ressourcen
6.6 Zuständigkeiten, Verantwortungen und Befugnisse
7. Größen zur Messung der Prozessleistung und Prozessnachweise
8. Mitgeltende Unterlagen
9. Abkürzungsverzeichnis
Kurzbeschreibung zu dieser Verfahrensanweisung
Die Verfahrensanweisung Führung und Verpflichtung beschreibt die Stellung und den Aufgabenbereich der obersten Leitung innerhalb des Qualitätsmanagementsystems. Sie gibt den Startschuss für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems durch Bekanntgabe der Qualitätspolitik und Qualitätsziele und die Benennung eines Qualitätsmanagementbeauftragten der sich der Pflege, Aufrechterhaltung und ständigen Verbesserung dieses Systems widmet. Die oberste Leitung verpflichtet sich, Qualität im Sinne der Kunden bzw. nach den Forderungen der Kunden sowie, falls erforderlich, nach behördlichen oder gesetzlichen Forderungen zu erbringen. Die Qualitätspolitik und die sich daraus ergebenden Einzelziele sind wesentliche Bestandteile des Managementsystems. Wichtige Steuerungselemente hierfür sind die Qualitätsplanung und die Managementbewertung.
Die oberste Leitung muss den Qualitätsgedanken vorleben durch Einführung realistischer Ziele mit den Ergebnissen wie z.B. Kundenzufriedenheit und motivierte Mitarbeiter. Bei dem Begriff Führung geht es in keiner Weise um Personalführung, sondern Führung steht für „Oberste Leitung“, was gleichbedeutend ist mit Geschäftsleitung, und zeigt die Verantwortung der Leitung auf, die sie gegenüber dem Qualitätsmanagement hat. Dass dabei der oder die Qualitätsmanagementbeauftragte nicht mehr erwähnt wird ist kein Widerspruch, sondern letztendlich konsequent, denn durch diesen Schritt soll sich die Leitung zukünftig nicht mehr auf den Qualitätsmanagementbeauftragten ausruhen können.
Diese Verfahrensanweisung deckt folgende Normenkapitel ab:
- 5.1 Führung und Verpflichtung
- 5.2 Politik
- 5.2.1 Festlegung der Qualitätspolitik
- 5.2.2 Bekanntmachung der Qualitätspolitik
Weitere Verfahrensanweisungen um das Kapitel 5. Führung komplett zu beschreiben:
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