Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung

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Die Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung beschreibt das Kapitel 7.1.5 Ressourcen zur Überwachung und Messung der Managementnorm DIN EN ISO 9001:2015.

Beschreibung

Muster Verfahrensanweisung

Titel: Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung
Managementnorm: DIN EN ISO 9001:2015
Kapitel: 7.1.5 Ressourcen zur Überwachung und Messung

Vorlage Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung

1. Ziel und Zweck
2. Anwendungsbereich
3. BegriffeVorlage Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung
3.1 Prüfmittelverzeichnis Prüfmittelüberwachung
3.2 Detailvorschrift
3.3 Prüfmittelkarte
4. Zuständigkeiten
4.1 Prozessverantwortung
4.2 Dokumentenverantwortung
5. Beschreibung der Abläufe
5.1 Prüfmittel extern
5.1.1 Wo wird geprüft?
5.1.2 Wann wird geprüft?
5.1.3 Welche Prüfmittel werden eingesetzt?
5.1.4 Wie erfolgt die Dokumentation?
5.1.5 Selbsthergestellte Prüfmittel
6. Größen zur Messung der Prozessleistung
7. Mitgehende Unterlagen
8. Abkürzungsverzeichnis

Verfahrensanweisung Prüfmittelüberwachung. Die Wareneingangsprüfung stellt sicher, dass die eingehenden Prüfmittel den Bestellanforderungen entsprechen. Bei der Verifizierung von Prüfmitteln ist jedes Prüfmittel ist in einem Prüfmittelverzeichnis aufzulisten. Ein Prüfmittelverzeichnis bei der Prüfmittelüberwachung enthält wichtige Angaben wie z.B. Seriennummer, Herstellerangaben, Prüfungsvorschriften, Kalibrierstatus, Prüfungsstelle intern sowie extern usw. Hier sind die Daten auch bei älteren Prüfmitteln zeitlos dokumentiert.

Definition Verifizierung

„Wahrmachen“ als Übersetzung des lateinischen Wortes „verificare“ ist schon beinahe die geltende Definition dieses Begriffs. Verifizierung ist nicht etwa eine Art Qualitätsprüfung. Letztere fragt mittels Vergleich der realisierten Beschaffenheit der betrachteten Einheit mit der Qualitätsforderung nach dem „Inwieweit“ der Forderungserfüllung. Bei der Verifizierung hingegen geht es um eine „Bestätigung …, dass festgelegte Forderungen erfüllt worden sind“. Im Qualitätsmanagement sind es Qualitätsforderungen. Ist das Wort „festgelegte“ ein Überbleibsel aus früheren Zeiten, in denen es stets zu „Forderungen“ gehörte? Beim Begriff Fehler ist diese Problematik an anderer Stelle geschildert. Hier gilt die gleiche Frage. Beim Fehler wurde „festgelegte“ weggenommen. Auch bei Verifizierung würde ein harmonisiertes Begriffs-System Gleiches fordern. Andernfalls entbrennt Streit, was „festgelegt“ ist.

An anderer Stelle war die Qualifikation als die „an einer Einheit nachgewiesene Erfüllung der Qualitätsforderung“ vorgestellt worden. Qualifikationsprüfung wurde ergänzend erklärt als „Feststellung, ob Qualifikation vorliegt“. In die zitierte Definition der Verifizierung ist dort, wo oben Pünktchen stehen, entsprechend aufgenommen, dass die Bestätigung „durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises“ erfolgt. Man kann also auch sagen: Verifizierung ist eine Bestätigung der Qualifikation (der betrachteten Einheit). Sie ist zugleich Ergebnis einer Qualifikationsprüfung.

Verifizierung ist nicht etwa eine Tätigkeit wie Prüfung, sondern das Ergebnis einer Tätigkeit. Deshalb ist Verifizierung auch kein Unterbegriff zu Prüfung, sondern mit diesem Begriff nur „entfernt verwandt“. Das ist auch im Diagramm zum Begriffs-Teilsystem „Tätigkeiten zur Ermittlung der Beschaffenheit und zur Erfüllung von Forderungen“ deutlich gemacht (Quelle qz-online).

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Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl:

4 Seiten

Dateigröße:

30 KB

Dateiformat:

Microsoft Word .docx

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