Arbeitsanweisung Umgang mit gesperrten Prüf- und Messmitteln

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Beschreibung

Arbeitsanweisung Umgang mit gesperrten Prüf- und Messmitteln

Muster Arbeitsanweisung

Vorlage Arbeitsanweisung Umgang mit gesperrten Prüf- und Messmitteln

Titel: Arbeitsanweisung Prüfmittelsperrung
Seitenanzahl: 5 Seiten inkl. Flussdiagramm
Managementnorm: DIN EN ISO 9001:2015
Kapitel: 7.1.5 Ressourcen zur Überwachung und Messung /  7.1.5.2 Messtechnische Rückführbarkeit

„Soweit zur Sicherstellung gültiger Ergebnisse erforderlich, müssen die Messmittel in festgelegten Abständen oder vor dem Gebrauch kalibriert oder verifiziert werden anhand von Messnormalen, die auf internationale oder nationale Messnormale zurückgeführt werden können…defekte Prüfmittel müssen gesperrt und ausgesondert werden“. Alle Prüf- und Messmittel müssen im Rahmen der Prüfmittelüberwachung eindeutig identifizierbar sein. Dies erfolgt i.d.R. durch die Anbringung einer Kennzeichnung – z.B. eine Prüfmittelnummer. Ein defektes Prüfmittel im Rahmen einer Prüfmittelsperrung, ist vor unbeabsichtigten Gebrauch zu schützen. Gleichzeitig wird es durch deutliche Kennzeichnung als nicht mehr gebrauchsfähig markiert.

Die Forderung der Norm bezieht sich auf Messmittel, die der „Sicherstellung gültiger Ergebnisse“ dienen. Es kann also auch Messmittel geben, die von den Anforderungen der Norm nicht betroffen sind. Dies können Messmittel sein, die z.B. lediglich zu Identifikationszwecken oder für untergeordnete Prüfaufgaben verwendet werden.

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