Ein Energieaudit deckt Potenziale auf, identifiziert Schwachstellen und zeigt Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung.
Teil 16: Interne Energieaudit nach 19011 : 2018 – Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen
16.1 Allgemeines
Allgemeines zur Auditierung von Managementsystemen
Das Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens. Wie bereits erwähnt, ist unsere Beitragsreihe kein strikter Fahrplan. Sie können ein Energieaudit auch früher durchführen. Das interne Energieaudit dient der Überprüfung der Wirksamkeit Ihres Energiemanagementsystems und ist damit ein zentraler Schritt zur Sicherstellung der fortlaufenden Verbesserung des EnMS und der energiebezogenen Leistung.
Alle internen Audits (Qualität-Umwelt-Energie) müssen in einem Auditprogramm geplant werden. Im Auditprogramm sind auch Verantwortlichkeiten, Methoden, sowie Anforderungen an die Planung und Berichterstattung festzuhalten. Für jedes interne Audit müssen die Kriterien, nach denen das Audit durchgeführt werden soll, aufgeführt sein.
Legen Sie die Art des Audits (z. B. intern oder extern) Inhalt und Umfang (z.B. Grenzen oder Prozesse) fest und machen Sie sich auch der Zielsetzung des Audits bewusst (Überprüfung von Anforderungen oder Wirksamkeit des Managementsystems, Dokumentenprüfung, Aufspüren von Einsparpotentialen etc.). Zur Durchführung ihrer internen Audits, kann die Norm „DIN EN ISO 19011 : 2018 – Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen“ herangezogen werden.
Das interne Audit kann extern oder von Beschäftigten, den sogenannten internen Auditoren Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Auditoren müssen über die notwendigen Kenntnisse über das Managementsystem und die Normanforderungen verfügen. Zudem sollten sie in den Audittechniken eingewiesen werden, qualifiziert, unparteiisch und und unabhängig von dem zu überprüfenden Bereich sein.
16.2 Das interne Energieaudit
Durchführung und Dokumentation eines Energieaudits
Bei der Durchführung eines internen Energieaudits muss der Auditor
- die Verbesserung der energiebezogene Leistung überprüfen,
- die Leistungsfähigkeit des EnMS sowie dessen Prozesse und Systeme prüfen,
- die Ergebnisse mit der Energiepolitik, den Zielen und Energiezielen vergleichen.
Werden Probleme angesprochen, sollten diese untersucht sowie Ursachen und Schwächen identifizieren werden. Im Durchgang eines Energieaudits sollten auch Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung und die energiebezogenen Leistung ein Thema sein. Neben dem IST-Zustand des Energiemanagementsystems sollte der sogenannte Auditbericht eine Beschreibung von Folgeaktivitäten, eine Beurteilung der Resultate sowie eine Beschreibung der Verantwortlichkeiten enthalten.
Der Auditbericht bezieht sich nicht nur auf die Verbesserung des EnMS, sondern auch auf die Verbesserung der energiebezogenen Leistung ihres Unternehmens. Die Ergebnisse des Energieaudits werden in der Managementbewertung berücksichtigt. Ferner sind Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformitäten festzuschreiben, d.h. die im Audit aufgedeckten Abweichungen müssen dokumentiert und mit Verantwortlichkeiten und Terminvorgabe abgestellt werden.
16.3 Die Bewertung des Energiemanagementsystems
Neben dem Energieaudit als Input für die Bewertung des EnMS ist die Einhaltung von Gesetzen sowie weitere Anforderungen Pflichtprogramm in der Managementbewertung. Die Bewertung kann in einem Energieaudit berücksichtigt werden, jedoch sollte hier eine verantwortliche Person die Zeitabstände bei der Überprüfung enger setzen. Hier kann auch ein Rechtskataster ein nützliches Hilfsmittel darstellen.
In regelmäßigen Abständen muss eine Überprüfung durch die Geschäfttsleitung stattfinden. Dies geschieht über die bereits erwähnte Managementbewertung. Im Bereich Energie umfasst die Managementbewertung folgende Aspekte:
- den Status der Maßnahmen aus vorangegangenen Managementbewertungen,
- Änderungen bei externen und internen Themen, die das EnMS betreffen, und damit einhergehenden Risiken und Chancen,
- Möglichkeiten der fortlaufenden Verbesserungen der Energieeffizienz,
- Stand der energiebezogenen Leistung
- Ergebnisse aus Energieaudits,
- die Energiepolitik,
- das Ausmaß der Zielerreichung bezüglich der Energieziele,
- die Ergebnissen von Überwachungen und Messungen der Energiekennzahlen,
- und der aktuelle Stand der Aktionspläne.
Weitere Inhalte im Management-Review ist die Leistung des Energiemanagementsystems. Hierzu gehören neben der aktuellen Situation bezüglich Einhaltung rechtlicher und weiterer Anforderungen, auch Entwicklungen bei den Auditergebnissen sowie gegebenenfalls bei der Nichterfüllung der Anforderungen der Norm. Identifizierte Risiken und Chancen aus einem sich ändernden Umfeld (z.B. Ressourcenknappheit) sollten im Management-Review Beachtung finden.
Auf Basis dieser Ergebnisse der Bewertung müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind um die fortlaufende Verbesserung und letztendlich die Leistung des EnMS nicht zu gefährden. Wenn Ziele nicht erreicht wurden, muss der notwendige Änderungsbedarf für das EnMS definiert und eingeleitet werden.